Wer an den kommenden närrischen Tagen Autofahren muss, sollte laut ADAC am
besten ganz auf Alkohol verzichten. Nur wer Wein, Bier und Schnaps entsagt,
kann sich sorglos ans Steuer seines Wagens setzen. Autofahrer, die mit 0,5
oder mehr Promille von der Polizei erwischt werden, müssen 250 Euro Strafe
zahlen und ihren Führerschein mindestens einen Monat abgeben. Darüber hinaus
belasten sie ihr Konto bei der Flensburger Verkehrssünderdatei mit 4 Punkten.
Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer derart
berauscht aus dem Verkehr gezogen wird, bekommt mindestens 9 Monate
Führerscheinentzug, 7 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von mindestens
40 Tagessätzen aufgebrummt. Doch auch schon geringere Mengen Alkohol können
den Führerschein kosten: Bereits ab 0,3 Promille muss man mindestens 6 Monate
ohne seinen "Lappen" auskommen, wenn man sich zuvor beim Autofahren auffällig
verhalten hat. Zudem schlägt das Vergehen in Flensburg mit 7 Punkten zu Buche.
Kommt es zu einem Unfall, dürfte dem Autofahrer außerdem Ärger mit seiner
Kfz-Versicherung ins Haus stehen.
Schwer einzuschätzen und deshalb besonders gefährlich ist der Restalkohol.
Zwar fühlen sich viele Narren am Morgen nach durchzechter Nacht schnell wieder
fit, doch wird dabei leicht übersehen, dass der menschliche Körper nur rund
0,1 Promille pro Stunde abbauen kann. Wer also am nächsten Tag Autofahren
muss, sollte dies schon am Abend zuvor berücksichtigen.
Narrenfreiheit genießen auch nicht die vielen Autofahrer, die den
Karnevalsendspurt in einem der benachbarten Wintersportländer verbringen. So
liegt der Grenzwert in der Schweiz, in Österreich, in Italien, Frankreich und
Slowenien bei 0,5 Promille, in Polen bei 0,2, in Tschechien und der Slowakei
sogar bei 0,0 Promille.